Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der MarBe Media – Digitalagentur (Anschrift wie im Impressum; nachstehend „Agentur“ genannt) im Auftrag ihrer Kunden erbrachten Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten ergänzend die Vereinbarungen gemäß dem individuellen Auftrag. Abweichende Regelungen zur Frage der Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen sind nur dann wirksam, wenn sie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die entsprechenden Regelungen in diesen Auftragsbedingungen individualvertraglich Abweichungen vorsehen. Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 1 Angebot, Vertragsabschluss
- Aufträge kommen auf Grundlage von Angeboten durch die Agentur in Textform (E-Mail ausreichend) unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Soweit bereits vor Annahme eines Angebotes in Textform mit den Arbeiten begonnen wird, gelten auch für solche Arbeiten die vorliegenden Geschäftsbedingungen und jegliche Arbeiten sind nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand auf Grundlage der üblichen Vergütungssätze von der Agentur zu vergüten, wobei im Falle der Annahme eines späteren Angebotes in Textform, die darin festgesetzten Vergütungsregeln Anwendung finden.
- Die Präsentation und Bewerbung der Marketing Flatrate auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der Agentur dar.
- Änderungen oder Ergänzungen der in dem Angebot von der Agentur festgehaltenen Auftragsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie durch die Agentur ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
- Sofern die Agentur ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, indem dieser der Agentur eine Bestätigung in Textform übersendet.
§ 2 Leistungsbeschreibung, Auftragsdurchführung
- Die Agentur berät und betreut den Kunden in sämtlichen Bereichen des Marketings, konzeptioniert und erbringt entsprechende Leistungen (z.B. Webdesign, Social Media, Suchmaschinenoptimierung, Werbekampagnen,Branding etc.).
- Die Projekte bzw. Aufträge werden durch die Agentur in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase bzw. der nächste Auftrag. Projekte gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmefrist, maximal jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe, unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Als abgenommen gelten die Projekte/Aufträge auch, wenn der Kunde diese bestimmungsgemäß nutzt.
- Die Agentur erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich Marketing und prüft die Leistungsergebnisse nicht auf Rechte Dritter, d.h. insbesondere hinsichtlich ihrer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Zulässigkeit oder ihrer Eintragungsfähigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche, d.h. insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke freigibt und im geschäftlichen Verkehr verwendet oder verwenden lässt.
- Die Agentur garantiert für keine dezidierte Erledigungs-Geschwindigkeit von eingereichten Aufträgen, sowie für keine Mindestmenge an erledigten Aufträgen. Die Agentur verpflichtet sich, jeden Auftrag im Rahmen der Marketing Flatrate, der Zumutbarkeit und der Komplexität so schnell wie möglich zu erledigen. Die Agentur arbeitet diese nach der jeweiligen Reihenfolge bzw. Priorität ab.
- Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
- Die Agentur verpflichtet sich gemäß der Natur ihrer angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
- Sind zwischen der Agentur und dem Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen behält sich die Agentur das Recht vor, die Marketing Flatrate unter folgenden, von der Agentur nach eigenem Ermessen festgelegten Bedingungen, ohne vorherige Ankündigung zu kündigen: Bei einem Verstoß gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen, dem Missbrauch der Dienste für illegale Zwecke oder der unbefugten Weitergabe von Benutzerdaten.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingung, Kündigung
- Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, startet die Laufzeit des Vertrages ab dem Zeitpunkt des vertraglich geregelten Startdatums im Angebot und wird grundsätzlich auf unbestimmte Dauer geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit festgelegt wurde.
- Haben die Parteien für einzelne Teilvergütungen keine explizite Vereinbarung getroffen, gilt jeweils der aktuell gültige Stundensatz der Agentur als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt je angefangenen 15 Minuten.
- Jede Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, steht der Agentur Leistungsverweigerung bis Zahlungseingang zu. Außerdem kann die Agentur nach § 288 BGB, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz fordern.
- Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung wird die Rechnung innerhalb von 7 Tagen von Ihrem Konto eingezogen. Sollte ein Einzug fehlschlagen, so wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 15€ (netto) pro fehlgeschlagenem Einzugsversuch fällig.
- Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse anfallen kann. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Wird die Abgabe im Einzelfall von der Agentur verauslagt, ist der Kunde verpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.
- Kosten für sonstige Leistungen/Produkte von Dritten (z.B. Lizenzen oder Abonnements für spezielle Programme, Werbebudgets, Werbematerialien, Druckkosten etc.), die für die Realisierung eines Auftrags erforderlich sind, sind nicht im Preis inbegriffen und werden vom Kunden übernommen.
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Kündigung der Marketing Flatrate kann der Kunde per Mail unter der Einhaltung der im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen an buchhaltung@marbe-media.de erklären. Die Kündigung erfolgt zum Ende der Laufzeit. Die Agentur behält sich vor, die Marketing Flatrate im Falle einer Nichtzahlung von geschuldeten Beträgen zu kündigen und die vertraglich vereinbarte Restlaufzeit als Schadensersatz gelten zu machen.
§ 4 Nutzungsrechte
- Nach Abnahme und vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Kunden an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein exklusives und übertragbares Nutzungsrecht ein. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei der Agentur. Sie ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
- Der Kunde willigt ein, dass die Agentur Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden oder deren Kunden herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen oder einzuschränken.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistungen für den Kunden als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen, auch nach Vertragsende, on- und offline ohne Entgeltanspruch nutzen kann. Die Agentur darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken, sowie Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden, Haftung
- Im Zuge der Erfüllung der Dienstleistung kann es vorkommen, dass Sie der Agentur vertrauliche Informationen offenlegen. Die Agentur verpflichtet sich, Ihre vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Die Agentur versichert, dass innerhalb des Unternehmens ausschließlich Personen, die zur Bereitstellung der Dienstleistung für Sie benötigt werden, Zugang zu den vertraulichen Informationen haben.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
- Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten.
- Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Die Zugangsdaten für eine von der Agentur bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen.
- Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Agentur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
- Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden haftet die Agentur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Die Agentur haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
- Bei Druckprodukten liegt die letzte Kontrolle und Freigabe hinsichtlich Formats, Farbraum und Korrektheit beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für einen fehlerhaften Druck.
§ 6 Elektronische Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden erfolgt vorwiegend über das interne Kundenportal der Agentur oder per E-Mail.
- Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 7 Widerrufsrecht
- Die Agentur schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
AGB Stand: 12.03.2025 © Vervielfältigung verboten
§ 1 Geltungsbereich
- Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der MarBe Media – Digitalagentur – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
- Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
- Der Anbieter erbringt außerdem Dienstleistungen im Bereich Marketing (Social Media, Grafikdesign, Webdesign, Erstellung von Werbeanzeigen etc.). Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
- Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
- Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
- Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
§ 3 Vertragsabschluss
- Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
- Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Videokonferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
- Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, indem dieser dem Anbieter eine Bestätigung in Textform übersendet.
§ 4 Vergütung
- Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
- Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
- Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
- Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
- Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) zu erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
- Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden oder erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten. Pro fehlgeschlagenem Einzugsversuch wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 15€ (netto) fällig. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, steht dem Anbieter Leistungsverweigerung bis Zahlungseingang zu. Außerdem kann der Anbieter nach § 288 BGB, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz fordern.
- Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
- Ist die Zahlung der Rechnungsforderung in einzelnen Fällen per Überweisung vereinbart, ist die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.
- Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
- Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
- Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
- Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
- Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
- Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.
- Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
- Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
- Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
§ 10 Urheberrecht
- Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
- Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
- Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
- Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 11 Unterlagen des Kunden
- Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
- Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
- Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
- Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
- Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
- Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
- Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
- Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
- Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
- Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
- Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
AGB Stand: 12.03.2025 © Vervielfältigung verboten